STAATSANWALTSCHAFT FRANKFURT
Erstes Strafverfahren gegen E-Zigaretten-Händler
Frankfurt/Main - Als erste deutsche Strafverfolgungsbehörde hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft einen E-Zigaretten-Händler angeklagt. Sie wirft dem Geschäftsführer eines Unternehmens, das in einem „Smoker Store“ und im Internet elektrische Zigaretten, nikotinhaltige Liquids und entsprechendes Zubehör verkauft, gewerbsmäßigen Handel mit Arzneimitteln ohne Zulassung vor. Wegen der Bedeutung der Sache wurde Anklage beim Landgericht erhoben.
Laut einer Sprecherin der Behörde geht es konkret um 135 Fälle der gewerbsmäßigen Einfuhr und des Vertriebs in der Zeit vom 29. November 2010 bis 22. Februar 2012. Spätestens seit Oktober 2010 soll der 45-Jährige die Waren in China bestellt, eingeführt und an Abnehmer in Deutschland verkauft haben. Und das, obwohl die Bezirksregierung Arnsberg bereits am 24. September 2010 eine Untersagungsverfügung erließ, nach der ihm der Verkauf nikotinhaltiger Lösungen zum Verdampfen in elektrischen Zigaretten und Pfeifen untersagt worden war.
Seit einigen Monaten wird heftig diskutiert, ob E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen sind oder nicht. Nach Auffassung des Händlers sind seine Produkte keine Arzneimittel, sondern Genussmittel. Diese Ansicht vertreten auch das
Verwaltungsgericht Köln, das
Oberverwaltungsgericht Münster und das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt – bei dem Genuss stehe nicht die Entwöhnung, sondern die Befriedigung des Verlangens nach Nikotin im Vordergrund.
Anders sieht dies jedoch die Staatsanwaltschaft Frankfurt: Dort will man die elektrischen Zigaretten dem Arzneimittelgesetz unterwerfen. Nikotin entfalte eine pharmakologische Wirkung auf den menschlichen Organismus, erklärte die Sprecherin. „Durch den Gebrauch der E-Zigaretten sollen die Suchtsymptome bei Nikotinabhängigen gemildert werden und deshalb ist das Produkt zur Behandlung der Abhängigkeit geeignet.“
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Juliane Ziegler / 10.09.2012, 09:09 Uhr